Alleinunterhalter für jedes Fest

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Entertainer / Alleinunterhalter aus Fürth

Entertainer / Alleinunterhalter aus Fürth

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhaber: Udo Wöhrle

Pfaffenleite 10

90570 Langenzenn

Telefon 09101 90 25 85

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Lesen Sie hier die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sorgfältig durch,

die beim Zustandekommen eines Vertrages oder einer Buchung zur Geltung kommen.

- Die Art der Darbietung, sowie die künstlerische Gestaltung liegt ausschließlich beim Künstler.

- Der Künstler verpflichtet sich pünktlich zum Auftrittsbeginn zu erscheinen.

- Der Veranstalter sorgt für die elektrische Versorgung des Bühnenequipment.

- Ein Essen und Getränke im Rahmen des üblichen werden vom Veranstalter gestellt (pro Musiker)

- Der Veranstalter versichert, dass der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen.

- Für die persönliche Sicherheit des Künstlers an dem Veranstaltungsort, sowie für Schäden an dem Equipment des Künstlers, die durch Dritte im Verantwortungsbereich des Veranstalters entstehen, haftet dieser nach Maßgabe des BGB. Das gilt auch für höhere Gewalt (Sturm/Hagel/Regen,usw.)

- Die GEMA-Rechte müssen vom Veranstalter erworben und bezahlt werden.

- Spielzeitverlängerung ist in der Regel möglich. Dieses kann am Auftrittstag mit dem Musiker abgesprochen werden.

- Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages anfechtbar oder unwirksam, so wird die Gültigkeit des Vertrages im übrigen davon nicht berührt. Streichungen einzelner Vertragspunkte sind unzulässig.

- Die vorzeitige Kündigung des Vertrages durch den Veranstalter ist unzulässig.

- Kann infolge höherer Gewalt, unabwendbarer behördlicher Maßnahmen oder Streik ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht erfüllen, so werden beide Vertragspartner von diesen Verpflichtungen entbunden. Ansprüche jeder Art können daraus nicht hergeleitet werden.

- Jeder Vertragspartner trägt die ihm entstandenen Kosten selbst.

- Bei schuldhafter Vertragsverletzung wird eine gegenseitige Konventionalstrafe pro Auftritt in Höhe der Brutto-Gesamtgage in € festgesetzt.

( Bei schwerer Erkrankung oder Sterbefall, entfällt dieser Punkt)

- Beide Vertragspartner vereinbaren Stillschweigen über die gesamten vertraglichen Vereinbarungen.

Darüber hinaus wird folgende finanzielle Vereinbarung getroffen:

Die Gage wird unmittelbar nach Auftrittsende in bar an den Künstler oder dessen Vertreter ausgezahlt.

Die Zahlung ist nicht abhängig vom Erfolg der Veranstaltung.

Die Gage unterliegt nicht der Lohnsteuerpflicht, sondern wird von den beteiligten Musikern selbst versteuert.

Sollten Sie einen Verstoß feststellen teilen Sie mir dies bitte mit.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist die Stadt Fürth. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Langenzenn 2023 Udo Wöhrle

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